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   BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01   

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BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01 (https://dejure.org/2002,29136)
BPatG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01 (https://dejure.org/2002,29136)
BPatG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 14 W (pat) 71/01 (https://dejure.org/2002,29136)
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  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01
    Es ist nämlich weder ersichtlich noch von der Patentinhaberin dargelegt worden, daß die Angabe dieses Verwendungszwecks eine, wenn auch nur geringfügige - gegenständliche Veränderung der beanspruchten Einrichtung erfordern würde (vgl BGH GRUR 1991, 436 (3.Ls) - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1979, 149 - Schießbolzen).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01
    Es ist nämlich weder ersichtlich noch von der Patentinhaberin dargelegt worden, daß die Angabe dieses Verwendungszwecks eine, wenn auch nur geringfügige - gegenständliche Veränderung der beanspruchten Einrichtung erfordern würde (vgl BGH GRUR 1991, 436 (3.Ls) - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1979, 149 - Schießbolzen).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist daher die Einstellungsregel für den Abstand zwischen zwei Spannungsimpulsen neuheitsschädlich vorweggenommen, auch wenn sie nur unerkannt eingehalten worden ist (BGH, GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle; GRUR 1982, 610 - Langzeitstabilisierung).
  • BGH, 24.06.1982 - X ZB 6/81

    Abgrenzung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik - Patentierung von

    Auszug aus BPatG, 22.10.2002 - 14 W (pat) 71/01
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist daher die Einstellungsregel für den Abstand zwischen zwei Spannungsimpulsen neuheitsschädlich vorweggenommen, auch wenn sie nur unerkannt eingehalten worden ist (BGH, GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle; GRUR 1982, 610 - Langzeitstabilisierung).
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